Ort / Ulm

Neu-Ulm und Ulm

  • Tourist-Informationen

Beschreibung

... und um Ulm herum – diesen Zungenbrecher kennen fast alle. Aber kennen Sie auch die vielen Superlative, die es in der Zweilandstadt zu entdecken gibt?
 
Beispielsweise das Ulmer Münster mit dem höchsten Kirchturm der Welt oder ein Hotel in Schräglage, das im Guinness-Buch der Rekorde steht. Ebenso spitze: der imposante Festungsgürtel aus dem 19. Jhdt. rund um beide Städte und der ›Löwenmensch‹, die mit über 40.000 Jahren älteste Mensch-Tier-Statue der Welt. Das sind nur einige Highlights, mit denen die Zweilandstadt (also die alte Reichsstadt Ulm in Baden-Württemberg und ihre in Bayern liegende Schwesterstadt Neu-Ulm) überzeugt.
 
Das Stadterlebnis in Ulm/Neu-Ulm ist auch eine Reise in die Geschichte, wo sich in der Altstadt in reichsstädtische Milieus eintauchen lässt. Der unmittelbare Gegensatz dazu: die ›Neue Mitte‹ mit moderner Architektur wie der Kunsthalle Weishaupt, der Bibliotheks-Pyramide und dem weißen Stadthaus. Oder besuchen Sie das Kloster Wiblingen und die modernen Klassikern in den vielen Museen.
 
Das sind nur ein paar Vorschläge, die zeigen, was die 190.000-Einwohner-Doppelstadt bietet.

Kontakt

Neu-Ulm und Ulm
Münsterplatz 50
89073 Ulm
+49 (0)731 161 28 30
Karte öffnen

Veranstaltung einreichen

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Veranstaltungskalender. Gerne können Sie Ihre Veranstaltungen (z.B. Ausstellung, Konzert, Führung) kostenlos bei uns melden. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
Die Veranstaltungen werden vor Veröffentlichung geprüft. Wir behalten uns vor, thematisch unpassende Veranstaltungen nicht zu veröffentlichen.
Vorzugsweise Bilder im Querformat (Seitenverhältnis 16:9) und mit einer Mindestbreite von 1024 Pixel. Bildnachweis/Urheberrecht (Fotograf), wenn möglich angeben.
Sie versichern, dass die von Ihnen zum Eintrag verwendeten Bilder, Logos und Texte frei von Rechten Dritter sind und Donautal-Aktiv sowie die Tourismusorganisationen der Landkreise Dillingen, Günzburg und Neu-Ulm zur kostenlosen Nutzung berechtigt sind.
Verstanden